Barriereanpassung
Ergänzende Förderung und Betreuung

Anmeldung Hort

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Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

Für die Aufnahme Ihres Kindes in den Hort benötigen Sie eine Bedarfsbescheinigung (einen sog. Hortgutschein).

Bitte informieren Sie das für Ihr Kind zuständige Klassenteam, sofern Sie die Betreuung Ihres Kindes im Nachmittags-und/oder Ferienhort planen.

Den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in dem für Ihr Kind zuständigen Jugendamt stellen. In der Regel werden die Bedarfsbescheide zum Schuljahresbeginn (1.8.) ausgestellt und sind dementsprechend bereits im Frühjahr zu beantragen.

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Das Antragsformular

Das Antragsformular finden Sie unterfolgendem Link:

www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare

Auf Grundlage der Bedarfsbescheinigung kann über das Sekretariat der Schule ein Hortvertrag geschlossen werden.

Liegt ein gültiger Hortvertrag vor, können die Betreuungszeiten und Abholsituationen jederzeit direkt mit dem Klassenteam und dem Hortteam abgestimmt werden.

 

Ansprechpartnerinnen im Hort sind:

Frau Anna Seibt und Frau Leonie Burk:
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Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind bis spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn für die Betreuung in den Ferien anmelden.

Für weitere Fragen rund um die Anmeldung im Hort stehen wir Ihnen im Sekretariat 030 | 81 81 97 -0 zur Verfügung.

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Telefon: 030 | 81 81 97 -0
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