Für die Aufnahme Ihres Kindes in den Hort benötigen Sie eine Bedarfsbescheinigung (einen sog. Hortgutschein).
Bitte informieren Sie das für Ihr Kind zuständige Klassenteam, sofern Sie die Betreuung Ihres Kindes im Nachmittags-und/oder Ferienhort planen.
Den Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung müssen Sie spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in dem für Ihr Kind zuständigen Jugendamt stellen. In der Regel werden die Bedarfsbescheide zum Schuljahresbeginn (1.8.) ausgestellt und sind dementsprechend bereits im Frühjahr zu beantragen.