Für die Aufnahme Ihres Kindes in den Hort benötigen Sie eine Bedarfsbescheinigung (einen sog. Hortgutschein).
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn in dem für Ihr Kind zuständigen Jugendamt stellen.
In der Regel wird ein Bedarfsbescheid/Hortgutschein zum Beginn eines Schuljahres (1.8.) ausgestellt und muss dementsprechend im Frühjahr von Ihnen beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie unterfolgendem Link:
Bitte informieren Sie zeitgleich das für Ihr Kind zuständige Klassenteam sowie das Hortteam (...), sofern Sie die Betreuung Ihres Kindes im Nachmittags-und/oder Ferienhort planen.
Betreuung in den Ferien:
Bitte teilen Sie dem Hortteam (...) bis spätestens vier Wochen vor Ferienbeginn die gewünschten Betreuungszeiten für Ihr Kind in den Ferien mit.
Eine Betreuung im Schul- und Ferienhort ist ausschließlich mit einem gültigen Hortgutschein/Bedarfsbescheid und einem entsprechenden Hortvertrag möglich.